Urlaub in der Ausbildung: Wie viele Urlaubstage stehen Azubis zu?

Urlaub Ausbildung

Als Azubi fragst du dich wahrscheinlich, wie viele Urlaubstage dir zustehen und wie du diese am besten beantragen kannst. Die Regelungen zum Urlaub für Auszubildende sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt und bieten dir wertvolle Erholung, um wieder voller Energie in deine Ausbildung starten zu können.

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Urlaubsanspruch von Auszubildenden: Die gesetzliche Grundlage

Dein Urlaubsanspruch als Auszubildender ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) klar geregelt. Gemäß § 4 BUrlG haben Arbeitnehmer, und dazu zählen auch Auszubildende, Anspruch auf einen Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen im Kalenderjahr. Dabei zählt jeder Kalendertag, der nicht ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, als Werktag. Dies bedeutet konkret, dass bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag als Werktage) mindestens 24 Urlaubstage im Jahr gewährt werden müssen.

Für dich als Auszubildenden kann dieser Anspruch aber noch höher ausfallen. Viele Tarifverträge oder individuelle Ausbildungsverträge sehen sogar noch mehr Urlaubstage vor. Es ist daher essenziell, dass du deinen genauen Urlaubsanspruch in deinem Ausbildungsvertrag nachliest und im Zweifel bei deinem Ausbildungsbetrieb oder der zuständigen Berufsschule nachfragst.

Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch für Azubis?

Die Berechnung deines Urlaubsanspruchs basiert auf der Anzahl der Tage, die du im Betrieb normalerweise tätig bist. Das Gesetz nennt hier den Mindestanspruch von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche. Aber wie sieht das aus, wenn deine Ausbildung beispielsweise nur an 5 Tagen pro Woche stattfindet?

Hierfür gibt es eine Umrechnungsformel. Wenn du an 5 Tagen pro Woche arbeitest, errechnet sich dein Mindesturlaubsanspruch wie folgt:

  • (Anzahl der Werktage im Betrieb pro Woche / 6) Gesetzlicher Mindesturlaub (24 Werktage)
  • In deinem Fall bei 5 Arbeitstagen pro Woche: (5 / 6) 24 Werktage = 20 Werktage.

Du hast also bei einer 5-Tage-Woche einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Urlaubstagen pro Kalenderjahr. Auch hier gilt: Dein Ausbildungsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag kann dir einen noch höheren Urlaubsanspruch zusprechen. Es ist nicht unüblich, dass Auszubildende mit 5-Tage-Woche 25 bis 30 Urlaubstage erhalten.

Urlaub im ersten Ausbildungsjahr: Besondere Regelungen

Gerade im ersten Ausbildungsjahr gibt es eine Besonderheit bezüglich deines Urlaubsanspruchs. Gemäß § 4 Abs. 1 lit. b BUrlG hast du erst dann Anspruch auf deinen vollen Jahresurlaub, wenn das Ausbildungsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat. Für die Zeit davor erwirbst du einen anteiligen Urlaubsanspruch.

Die Berechnung des anteiligen Urlaubs erfolgt in der Regel monatsweise. Für jeden vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses erwirbst du einen Zwölfttel deines Jahresurlaubs. Das bedeutet:

  • Wenn du dein Ausbildungsverhältnis beispielsweise am 1. September beginnst und bis zum Jahresende (31. Dezember) insgesamt 4 volle Monate in der Ausbildung bist, erwirbst du 4/12 deines Jahresurlaubs.
  • Hast du beispielsweise einen Jahresurlaubsanspruch von 25 Tagen, stehen dir nach 4 vollen Monaten 4/12 von 25 Tagen zu, was circa 8,33 Tagen entspricht. Dies wird in der Praxis meist aufgerundet.

Nach sechs Monaten ununterbrochenen Bestehens des Ausbildungsverhältnisses im Kalenderjahr hast du dann Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, auch wenn du noch nicht das volle Kalenderjahr im Betrieb bist.

Wie und wann beantrage ich meinen Urlaub?

Der Urlaubsantrag ist ein formeller Prozess, den du nicht auf die leichte Schulter nehmen solltest. Grundsätzlich gilt: Dein Urlaub muss vom Ausbildenden gewährt werden. Das bedeutet, du kannst nicht einfach so Urlaub nehmen, wie es dir passt. Du musst deinen Urlaubswunsch rechtzeitig schriftlich oder gegebenenfalls per E-Mail bei deinem Ausbildenden einreichen.

Wann du Urlaub beantragen solltest:

  • Frühzeitig: Je früher du deinen Urlaubsantrag stellst, desto besser. Besonders bei beliebten Urlaubszeiten wie den Sommerferien oder über Weihnachten ist eine frühzeitige Planung unerlässlich. Viele Betriebe bevorzugen Anträge einige Wochen oder sogar Monate im Voraus.
  • Berücksichtigung von Betriebsurlaub: Informiere dich, ob es im Betrieb feste Zeiten für Betriebsurlaub gibt. Falls ja, musst du diese Zeiten natürlich berücksichtigen.
  • Absprache mit Berufsschule: Deine Urlaubszeiten sollten idealerweise so geplant werden, dass sie nicht mit wichtigen Prüfungsvorbereitungen oder Blockunterricht in der Berufsschule kollidieren. Sprich dies am besten im Vorfeld mit deinem Ausbilder ab.

Wie beantrage ich Urlaub?

  • Schriftform: Ein schriftlicher Antrag (oftmals über ein Formular des Betriebs oder per E-Mail) ist die sicherste Variante. So hast du einen Nachweis über deinen Antrag.
  • Angabe der gewünschten Daten: Gib klar und deutlich die von dir gewünschten Urlaubstage an.
  • Einholung der Bestätigung: Lass dir deinen Urlaubsantrag vom Ausbildenden schriftlich bestätigen. Nur eine genehmigte Urlaubszeit ist auch wirklich Urlaub.

Dein Ausbildender hat bei der Genehmigung von Urlaub grundsätzlich Urlaubswünsche der Auszubildenden zu berücksichtigen. Dennoch kann er den Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen der Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, ablehnen oder verschieben. Dies sollte aber nachvollziehbar begründet werden.

Besonderheiten bei Urlaub und Krankheit

Was passiert, wenn du während deines wohlverdienten Urlaubs krank wirst? Das ist eine wichtige Frage, die im Bundesurlaubsgesetz klar geregelt ist. Wenn du durch eine Krankheit arbeitsunfähig wirst und diese Krankheit ärztlich attestiert ist, werden die Tage, an denen du krankgeschrieben bist, nicht auf deinen Urlaubsanspruch angerechnet.

Deine Rechte bei Krankheit im Urlaub:

  • Ärztliche Bescheinigung: Du musst deinem Ausbildenden unverzüglich mitteilen, dass du krank bist und eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen. Diese Bescheinigung muss die Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben.
  • Nachholen des Urlaubs: Die ausgefallenen Urlaubstage werden dir gutgeschrieben und du hast das Recht, diese nachzuholen. Dies muss in der Regel im laufenden Kalenderjahr oder im Folgejahr geschehen, je nach den Regelungen deines Ausbildungsvertrags und des BUrlG.
  • Fristen beachten: Die Nachholung des Urlaubs muss oft innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Informiere dich hierzu bei deinem Ausbilder.

Es ist wichtig, dass du im Krankheitsfall während des Urlaubs umgehend die notwendigen Schritte unternimmst, um deine Rechte zu wahren.

Urlaubsübersicht: Gesetzlicher Anspruch vs. Tarifvertrag

Um dir einen besseren Überblick zu verschaffen, hier eine Gegenüberstellung des gesetzlichen Mindestanspruchs und möglicher tarifvertraglicher Regelungen. Beachte, dass dies allgemeine Richtwerte sind und dein individueller Anspruch variieren kann.

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Kategorie Gesetzlicher Mindestanspruch (6-Tage-Woche) Gesetzlicher Mindestanspruch (5-Tage-Woche) Typischer tarifvertraglicher Anspruch (Beispiele)
Gesamter Jahresurlaub 24 Werktage 20 Werktage 25-30 Werktage oder mehr
Urlaub im ersten Ausbildungsjahr (nach 6 Monaten) Voller Jahresurlaub Voller Jahresurlaub Voller Jahresurlaub (ggf. anteilig für die ersten Monate)
Urlaub vor Erreichen der 6-Monats-Grenze Anteiliger Urlaubsanspruch (monatsweise) Anteiliger Urlaubsanspruch (monatsweise) Anteiliger Urlaubsanspruch (monatsweise)
Urlaub bei Krankheit im Urlaub Nachholung der ausgefallenen Tage Nachholung der ausgefallenen Tage Nachholung der ausgefallenen Tage

Was passiert mit meinem Urlaub, wenn die Ausbildung endet?

Das Ende deiner Ausbildung wirft oft die Frage auf, was mit deinem Resturlaub geschieht. Wenn du am Ende deiner Ausbildungszeit noch Urlaubstage übrig hast, hast du grundsätzlich Anspruch darauf, diese auch nach dem offiziellen Ende des Ausbildungsverhältnisses noch zu nehmen.

Möglichkeiten für deinen Resturlaub:

  • Nutzung vor Ende: Idealerweise stimmst du dich mit deinem Ausbildenden ab, deinen Resturlaub noch vor dem offiziellen Ende deiner Ausbildung zu nehmen.
  • Abgeltung des Urlaubs: Falls die Urlaubsnahme aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist oder von dir und deinem Ausbildenden so vereinbart wird, muss der Resturlaub finanziell abgegolten werden. Das bedeutet, du erhältst für die nicht genommenen Urlaubstage eine finanzielle Entschädigung. Diese Abgeltung erfolgt in der Regel mit dem letzten Gehalt oder der letzten Ausbildungsvergütung.
  • Gesetzliche Regelung: Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist die Abgeltung des Urlaubs nur zulässig, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann.

Es ist wichtig, dass du dich frühzeitig um die Klärung deines Resturlaubs kümmerst, um keine Ansprüche zu verlieren.

Urlaubstage bei Verkürzung der Ausbildung

Manchmal ist es möglich, die Ausbildungszeit zu verkürzen, sei es durch gute Leistungen oder weil du bereits Vorkenntnisse mitbringst. Eine Verkürzung der Ausbildung hat auch Auswirkungen auf deinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr.

Wenn deine Ausbildungszeit verkürzt wird, verringert sich auch dein Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr, in dem die Verkürzung stattfindet. Der Urlaubsanspruch wird dann zeitanteilig berechnet. Das bedeutet, für jeden vollen Monat, den deine Ausbildung durch die Verkürzung kürzer ist, verringert sich dein Urlaubsanspruch entsprechend.

Beispiel: Wenn deine Ausbildung normalerweise bis zum 31. August gehen würde, aber auf den 31. Juli verkürzt wird, und dein Jahresurlaub 30 Tage beträgt, verlierst du für den Monat August einen Teil deines Urlaubs. Die genaue Berechnung hängt vom Zeitpunkt der Verkürzung und den genauen Regelungen ab. Auch hier gilt: Kläre die genauen Auswirkungen mit deinem Ausbildungsbetrieb.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Urlaub in der Ausbildung: Wie viele Urlaubstage stehen Azubis zu?

Wie viele Tage Urlaub stehen mir als Azubi mindestens zu?

Gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stehen dir mindestens 24 Werktage Urlaub im Kalenderjahr zu, wenn du eine 6-Tage-Woche hast. Bei einer 5-Tage-Woche reduziert sich der gesetzliche Mindestanspruch auf 20 Werktage. Dein Ausbildungsvertrag oder ein Tarifvertrag kann dir aber auch mehr Urlaubstage zusprechen.

Habe ich im ersten Lehrjahr Anspruch auf den vollen Jahresurlaub?

Nein, im ersten Ausbildungsjahr erwirbst du deinen vollen Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten ununterbrochenen Bestehens des Ausbildungsverhältnisses. Für die Monate davor hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch, der in der Regel monatsweise berechnet wird.

Kann ich mir meinen Urlaub aussuchen?

Dein Urlaub muss vom Ausbildenden genehmigt werden. Du kannst deine Urlaubswünsche äußern, aber dein Ausbildender hat das Recht, Urlaub aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen der Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter abzulehnen. Eine frühzeitige und offene Absprache ist hier der beste Weg.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wenn du während deines Urlaubs krank wirst und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen kannst, werden die Krankheitstage nicht auf deinen Urlaubsanspruch angerechnet. Du hast das Recht, diese Urlaubstage später nachzuholen.

Muss mein Urlaub auf die Schulferien abgestimmt sein?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass dein Urlaub zwingend mit den Schulferien übereinstimmen muss. Allerdings ist es ratsam, dies mit deinem Ausbilder und deiner Berufsschule abzustimmen, um Konflikte zu vermeiden und deine Lernzeiten optimal zu nutzen.

Was passiert mit meinem Urlaub, wenn meine Ausbildung endet?

Wenn du am Ende deiner Ausbildung noch offene Urlaubstage hast, kannst du diese in der Regel noch nehmen, bevor das Ausbildungsverhältnis endet. Falls eine Urlaubsnahme nicht mehr möglich ist, muss der Resturlaub finanziell abgegolten werden.

Kann mein Ausbildender meinen Urlaubsantrag ablehnen?

Ja, dein Ausbildender kann deinen Urlaubsantrag aus dringenden betrieblichen Gründen oder aufgrund von sozialen Gesichtspunkten, die die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer überwiegen, ablehnen. Eine Ablehnung sollte aber begründet werden.

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